Der lange Weg der Cannabis-Legalisierung
Nach heftigen Diskussionen und mehrmaligen Änderungen des Zeitplans stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis am 23. Februar 2024 zu. Am 22. März passierte die Regelung den Bundesrat. Jetzt wird seit Monaten über Cannabis-Clubs, Anbauvereine und die Zuständigkeiten bei der behördlichen Kontrolle und Überwachung diskutiert. Gerichte müssen frühere Urteile gegen Personen mit Cannabisbesitz revidieren, und nach wie vor sind noch viele Details ungeklärt.
Komplexe Umsetzung
Apropos Anbauvereine: Deutschland ist ja bekanntermaßen das Land der Vereine - und der Vereinsmeier. Laut Bundesgesundheitsministerium werden die Anbauvereinigungen „nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht zugelassen (z.B. Stiftungen, Unternehmen)“. Wer sich mal die Vorgaben für die Mitglieder der zukünftigen Cannabis-Bauern anschaut, sieht sich in seinem Urteil zum deutschen Vereinswesen bestätigt. Wer auch schon mal an einer Mitgliederversammlung egal welchen Vereins teilgenommen hat, weiß auch wovon ich rede: Vorschriften, Formalien, Verfahrensvorgaben. Genau diese Regelungen gibt der Gesetzgeber für die Mitglieder- und aktive Nichtmitglieder vor. Ein Beispiel? Bitteschön:
„Nichtmitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Anbauvereinigung stehen, dürfen verschiedene Tätigkeiten übernehmen (z.B. Buchhaltung und gleichzeitig Hausmeisterinnen oder Hausmeister sein), mit Ausnahme von unmittelbar mit dem Eigenanbau verbundene Tätigkeiten (z.B. Wässern, Düngen, Beschneiden, Trimmen), die Mitgliedern vorbehalten sind.“
Bleibt zu hoffen, dass die übergeordneten Ziele, wie etwa die Entkriminalisierung des Konsums oder die Bekämpfung des Schwarzmarktes inklusive der Aktivitäten der organisierten Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Die Verfügbarkeit von Cannabis über die Anbauvereine stellt die erste Säule der Legalisierung dar, eine zweite Säule mit kommerziellen Lieferketten soll folgen.