
Musterversand von OTCs an Apotheken
EuGH schließt OTC-Apothekenmuster nicht aus
Hersteller dürfen Ärzten Muster ihrer rezeptpflichtigen Präparate überlassen, die Abgabe an Apotheken ist untersagt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbietet das europäische Recht aber nicht die Abgabe von apothekenpflichtigen Präparaten an Apotheker. Vorbehaltlich möglicher Änderungen bei der Umsetzung in nationales Recht soll der Versand von zwei Mustern pro Jahr möglich sein. Die Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet sein und es darf nur die kleinste Packung abgegeben werden. Beim Pharma-Musterversand an Ärzte zählt Med-X-Press zum Dienstleistungspionier der ersten Stunde und ist mit allen gesetzlichen Regelungen sowie den Compliance-Anforderungen bestens vertraut.